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Spanisches Studienvisum

Studienvisum

Wenn Sie in einem unserer On-Campus-Programme eingeschrieben sind und Bürger eines Landes außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz sind, benötigen Sie ein spanisches Studienvisum, um an der ESEI zu studieren. 

Die Beantragung eines spanischen Studienvisums kann je nach Wohnsitzland ein langwieriger Prozess sein, also stellen Sie sicher, dass Sie den Prozess rechtzeitig beginnen, um Ihr Studienvisum vor Beginn Ihres Studiums in Barcelona zu sichern. 

Schritte zur Sicherung Ihres spanischen Studienvisums

Nach Ihrer Einschreibung bei ESEI müssen Sie die folgenden Schritte unternehmen, um Ihr langfristiges spanisches Studienvisum für Programme zu erhalten, die länger als 6 Monate dauern. 

Erneuerung Ihrer spanischen Studentenresidenzkarte

Ihre spanische Studentenresidenzkarte ist jedes Jahr erneuerbar, solange Sie ein eingeschriebener Student bei ESEI oder in Spanien sind. Sie müssen das Verfahren bis zu 60 Tage vor Ablauf Ihrer bisherigen Aufenthaltskarte oder 90 Tage nach deren Ablauf einleiten. Wir empfehlen Ihnen, den Prozess immer vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltskarte zu starten.  

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Optionen für ein Post-Study-Visum

Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Bachelor- und Masterstudiums an der ESEI können Sie folgende Aufenthaltserlaubnisse zum Verbleib in Spanien beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. 

  • Arbeitserlaubnis ermöglicht es Ihnen, legal in Spanien mit einem Vollzeitarbeitsvertrag zu arbeiten. 
  • Aufenthaltserlaubnis für Berufspraktika ermöglicht es Ihnen, nach Ihrem Studium an der ESEI mit einem Praktikumsvertrag legal in Spanien zu arbeiten. 
  • Unternehmervisum ermöglicht es Ihnen, in Spanien zu leben und Ihr Unternehmen zu gründen. 

Bitte beachten Sie, dass unsere Programme keinen Zugang zu Visa zur Jobsuche in Spanien gewähren. 

Häufig gestellte Fragen

Beantworten Sie alle Ihre Fragen

Das Zulassungsteam von ESEI unterstützt Sie bei Bedarf bei der Beantragung des Visums. Sie müssen Ihr Visum jedoch persönlich beim nächstgelegenen spanischen Konsulat in Ihrer Region beantragen.

ESEI arbeitet mit Anwälten für Einwanderungsfragen zusammen, um gegen Aufpreis professionelle Unterstützung zu bieten. Wenn Sie an rechtlicher Unterstützung bei Ihren Visa- und Einwanderungsverfahren interessiert sind, können Sie sich an Anastasia Kuzmina wenden, [E-Mail geschützt] , von Antonio Segura Abogados.

Unser Studienvisum wird für die Dauer Ihres Studiums an der ESEI ausgestellt, bis zu einem Jahr. Wenn Ihr Programm bei ESEI länger als ein Jahr dauert, kann Ihr Visum direkt in Spanien verlängert werden, wenn Sie die erforderlichen Bedingungen noch erfüllen und nachweisen können, dass Sie die entsprechenden Prüfungen bestanden haben und die Voraussetzungen für die Fortsetzung Ihres Studiums erfüllen. In diesem Fall kann der Vorgang 60 Tage vor Ablauf oder 90 Tage nach Ablauf des Studierendenausweises erfolgen.

Ihre direkte Familie (Ehepartner, Lebenspartner und Kinder unter 18 Jahren) kann ebenfalls ein Visum für die Einreise und den Aufenthalt in Spanien für die gleiche Dauer wie Ihr Studium an der ESEI beantragen. Um ein Familienvisum zu beantragen, müssen Sie finanzielle Mittel zum Unterhalt Ihrer Familie nachweisen und Ihre familiären Bindungen nachweisen. Familienmitglieder dürfen in Spanien nicht arbeiten und erhalten keine Arbeitserlaubnis.

Wenn Ihr Visumantrag Fehler enthält, die korrigiert werden können, empfehlen wir Ihnen, direkt beim spanischen Konsulat, bei dem Ihr Visumantrag eingereicht wurde, Einspruch einzulegen. Ein Widerspruch kann bis zu einem Monat nach Erhalt der Entscheidung über Ihren Antrag eingelegt werden. Wenn Sie die Einspruchsfrist und/oder den Studienbeginn verpasst haben, raten wir Ihnen, Ihr Studium auf das nächste Semester zu verschieben (ohne Zahlung einer zusätzlichen Gebühr) und Ihren Visumsantrag erneut zu stellen. Das Ergebnis Ihres ersten Antrags hat keinen Einfluss auf das Ergebnis Ihres nächsten Visumantrags, solange Sie alle Voraussetzungen für das Studienvisum vollständig erfüllen.

Rückerstattungsanträge können erst gestellt werden, nachdem die oben genannten Schritte zur Sicherung Ihres Studienvisums durchgeführt wurden. Wir empfehlen Ihnen, einen Blick auf unsere zu werfen Rückgaberecht Weitere Informationen zur Bearbeitung von Rückerstattungsfällen bei ESEI finden Sie hier.

Eine Erwerbstätigkeit während des Studiums ist nur zulässig, wenn Ihre Erwerbstätigkeit nicht mit dem Studium kollidiert. Darüber hinaus darf das von Ihnen erzielte Einkommen keine notwendige Einnahmequelle für Ihren Unterhalt oder Aufenthalt darstellen, und das Unternehmen, das Sie einstellt, muss im spanischen Sozialversicherungssystem registriert sein.

Die von ESEI empfohlenen Krankenkassen sowie unsere Rechtspartner sind:Altantida und Sanitas.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Versicherung 100,000.00 € für Schäden, Rückführung oder Notfälle abdeckt und eine Wartezeit von nicht mehr als 6 Monaten haben darf. Je nach Land, in dem Sie die Versicherung beantragen, können zusätzliche Anforderungen gelten. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an unser Zulassungsbüro.

Finanzielle Nachweise sind der Nachweis, dass Sie genug Geld haben, um Ihr Studium zu bezahlen und sich während Ihres Studiums in Spanien selbst zu ernähren. Die Anforderung umfasst den Nachweis, dass Sie Ihre vollen ESEI-Studiengebühren sowie Ihre Lebenshaltungskosten bezahlen können. Die Lebenshaltungskosten betragen mindestens 6,960.00 € pro Jahr (580.00 € pro Monat). Als finanzielle Nachweise werden folgende Dokumente akzeptiert: Kontoauszüge, Gehaltsbescheinigungen, Zeiteinkommen, Stipendienbescheinigung (genauer Betrag in Euro) oder ein Brief der Eltern oder Verwandten über die finanziellen Mittel (ein notariell beglaubigtes Dokument).

In einigen Fällen ist es einfacher, ein Touristenvisum zu erhalten und Ihr Touristenvisum direkt in ein Studienvisum in Spanien umzuwandeln. Sie müssen den Umwandlungsprozess innerhalb der ersten 50 Tage nach Ihrer Ankunft in Spanien beginnen. Erforderliche Unterlagen für den Umbau sind in der Regel:

  • Reisepass
  • Offizielles Antragsformular für ein spanisches Studienvisum
  • Krankenversicherung gültig in Spanien
  • Ärztliches Attest
  • Polizeibericht oder Strafregister aus den Wohnsitzländern der letzten 5 Jahre
  • Immatrikulationsbescheid der Universität/Schule
  • Finanzielle Beweise von einer spanischen Bank
    • santa~~POS=TRUNC
    • N26
    • Deutsche Bank
    • BBVA
  • Anmeldebescheinigung (für Fingerabdrücke)

Wir empfehlen unseren Schülern, sich Hilfe zu suchen Antonio Segura Abogados mit dem Konvertierungsprozess. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an unser Zulassungsbüro.

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